Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.bsvb.org veröffentlichten Webauftritt des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bremen e.V.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im dritten Quartal 2024 vorgenommenen Selbstbewertung, sowie auf einer von der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik vorgenommenen Bewertung im Rahmen einer vereinfachten Überprüfung am 29.03.2023.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Es liegen zurzeit noch keine Übersetzungen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache vor.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 08.11.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden?

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon: 0421 – 24 40 16 10

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.