Rechtsberatung

Die Blinden- und Sehbehindertenberatungsstelle des BSVB steht Ihnen für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sehschädigung zur Verfügung.
Sollten Sie juristische Unterstützung benötigen, können Sie diese bei der Rechtsberatungsgesellschaft, rbm, des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. erhalten.

rbm gemeinnützige GmbH
Rechte behinderter Menschen
Biegenstraße 22
35037 Marburg
Telefon: 0 64 21 - 9 48 44 – 90 oder 91
Fax: 0 64 21 - 9 48 44 99

Die Sprechzeiten sind:
Montag und Mittwoch in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Berlin:
Telefon: 0 30 - 91 20 30 91
Fax: 0 30 - 91 20 30 92
Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Die rbm ist Ansprechpartner für alle Ihre behinderungsspezifischen Rechtsfragen

  • für erbrechtliche Fragen
  • für Vorsorgevollmachten
  • für Patientenverfügungen

Die Rechtsberatung und Rechtsvertretung wird ausschließlich durch gut ausgebildete Juristen, die selbst behindert sind, durchgeführt. Sie sind in behinderungsspezifischen Rechtsfragen kompetent. Damit ist ein fachkundiger, spezialisierter und einfühlsamer Umgang mit Ihren Fragestellungen gewährleistet. Sie müssen also nicht mühevoll erklären, was eine Braillezeile ist oder was man unter LPF-Training versteht.

In sozial- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren können Sie auf Wunsch kompetent vertreten werden. Vom Ablehnungsbescheid über Widerspruchsverfahren bis zur Klage, erhalten Sie Unterstützung. Sie können sich auch über Erbrecht, Testament, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen informieren.

Über die Kosten der Rechtsberatung im Zusammenhang mit Ihrer Sehbehinderung oder Blindheit durch die rbm gGmbH informieren Sie sich bitte direkt.

 

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