Rechtsberatung

Unsere Blinden- und Sehbehindertenberatungsstelle steht Ihnen für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sehschädigung zur Verfügung.
Sollten Sie juristische Unterstützung benötigen, können Sie diese bei der Rechtsberatungsgesellschaft, rbm, des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. erhalten.

rbm gemeinnützige GmbH
Rechte behinderter Menschen
Biegenstraße 22
35037 Marburg
Telefon: 0 64 21 - 9 48 44 – 90 oder 91
Fax: 0 64 21 - 9 48 44 99

Unsere Sprechzeiten sind:
Montag und Mittwoch in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Berlin:
Telefon: 0 30 - 91 20 30 91
Fax: 0 30 - 91 20 30 92
Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Die rbm ist Ansprechpartner für

alle Ihre behinderungsspezifischen Rechtsfragen
für erbrechtliche Fragen 
für Vorsorgevollmachten
für Patientenverfügungen

Am 1. Oktober 2009 hat die Rechtsberatungsgesellschaft “Rechte behinderter Menschen” (rbm) ihre Arbeit aufgenommen.

Die Rechtsberatung und Rechtsvertretung wird ausschließlich durch gut ausgebildete Juristen, die selbst behindert sind, durchgeführt.

Unsere Juristen sind in behinderungsspezifischen Rechtsfragen kompetent. Damit ist ein fachkundiger, spezialisierter und einfühlsamer Umgang mit Ihren Fragestellungen gewährleistet. Sie müssen also nicht mühevoll erklären, was eine Braillezeile ist oder was man unter LPF-Training versteht.

In sozial- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren können wir Sie nach Wunsch auch kompetent vertreten.

Vom Ablehnungsbescheid über Widerspruchsverfahren bis zur Klage, wir sind an Ihrer Seite.

Die Kosten der Rechtsberatung im Zusammenhang mit Ihrer Sehbehinderung oder Blindheit durch die rbm gGmbH sind im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei einem der DBSV-Landesorganisationen oder DBSV-Ortsvereinen sowie einem seiner korporativen Mitglieder PRO RETINA Deutschland e. V., DVBS e. V. oder Leben mit Usher-Syndrom e. V. durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

Für Beratungen zu Erbrecht, Testament, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen berechnet die rbm eine Gebühr.

 

 

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