Mitgliedschaft

So werden Sie Mitglied

So können Sie ordentliches Mitglied werden. Jede nicht nur vorübergehend blinde oder sehbehinderte Person mit einem Sehvermögen bis einschließlich 3/10 auf dem besseren Auge oder einer krankhaften Veränderung von entsprechendem Schweregrad kann ordentliches Mitglied unserer Selbsthilfeorganisation werden.

Der Jahresbeitrag ab 2019 beträgt 96,00 €. Wenn Sie in einer Einrichtung leben, zahlen Sie die Hälfte des Jahresbeitrages, also 48,00 €. Unser Merkblatt Womit hilft der BSVB? informiert Sie darüber, warum sich eine Mitgliedschaft bei uns lohnt.

Alle wichtigen Neuigkeiten erfahren Sie aus unserem Vereinsrundschreiben „Blickpunkte“, das vierteljährlich erscheint (März, Juni, September, Dezember). Sie können wählen zwischen Großdruck, DAISY-CD und Email . Taubblinden bzw. hörsehbehinderten Mitgliedern senden wir „Blickpunkte“ in Braille-Schrift zu.

Als Mitglied des Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V. haben Sie darüber hinaus Anspruch auf den Mitgliedsausweis des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), unseres Bundesverbandes. Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile der DBSV-Karte

Einen Aufnahmeantrag können Sie sich gerne ausdrucken. Anmeldeformular runterladen. Schicken Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post, oder faxen Sie ihn an unsere Geschäftsstelle. Sie können aber auch persönlich vorbeikommen und  wir helfen Ihnen beim Ausfüllen.

So werden Sie förderndes Mitglied

Durch Ihre fördernde Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Selbsthilfeorganisation ideell oder finanziell. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 48 €, dies entspricht dem halben Beitrag für eine ordentliche Mitgliedschaft. Auch fördernde Mitglieder erhalten die Vereinsmitteilungen und können die Vorteile der DBSV-Karte nutzen.

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