Führhundhalter

Führhundhalter Bremen

Kontakt über die BSVB Geschäftsstelle 0421 - 24 40 16 10, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
oder die Beratungsstelle  0421 - 24 40 16 11, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Führhunde und die Rechte für Halterinnen und Haltern
Die Justiziarin des DBSV, Christiane Möller, DBSV-Präsidiumsmitglied Jette Förster und Johannes Sperling vom Arbeitskreis der Blindenführhundhaltenden im DBSV geben Hörerinnen und Hörern wichtige Informationen rund um das Thema Führhund.
Das „Präsidiumsgespräch“ finden Sie in unserem Sichtweisen-Podcast unter: www.dbsv.org/sichtweisen-podcast.html

Anerkennung von Assistenzhunden

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird geregelt, dass Menschen mit Behinderung den Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund nicht verweigert werden darf. Zum 1. März 2023 trat hierzu die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft.

Mit dieser Verordnung werden unter anderem die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festgesetzt. Die AHundV sieht zudem eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde sowie das Erstellen eines Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderung vor. Hierdurch wird eindeutig nachweisbar, dass es sich um einen Assistenzhund handelt.

Die Anerkennung wird befristet ausgestellt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Auf Antrag kann die Anerkennung bei gesundheitlicher Eignung des Assistenzhundes zweimalig um jeweils bis zu zwölf Monate verlängert werden. Die gesundheitliche Eignung ist hierbei durch ein tierärztliches Attest nachzuweisen. Der Antrag auf Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Anerkennung gestellt werden.

Prüf- und Anerkennungsstelle für Assistenzhunde in Land Bremen:

Amt für Versorgung und Integration Bremen
-Integrationsamt-
Doventorscontrescarpe 172 D
28195 Bremen
Telefon: 0421 361 5541
Fax: 0421 361 5326
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag von 9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Straßenbahnlinie 10: Haltestelle "Doventorsteinweg"
Straßenbahnlinie 2: Haltestelle "Doventor"
Buslinie 25: Haltestelle "Doventor"

Sie können den Assistenzhundausweis bis Ende 2024 formlos per E-Mail beantragen. Folgende Unterlagen müssen Sie dafür einreichen:
Nachweis, dass Sie blind sind, beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder einen Blindengeldbescheid.
Ein Nachweis, dass Ihr Hund eine Prüfung erfolgreich absolviert hat und somit ein geprüfter Blindenführhund ist. Da wollen sie den Prüfungstermin und Prüfer wissen. 
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung, die notfalls 1.000.000 € Personenschäden übernimmt. 
Angaben zum Hund wie Wurftag, Rasse, Geschlecht, Microchip-Nummer und Fellfarbe, Ausbildungsbeginn sowie ein klares Bild vom Hund,
Ihre Angaben wie Adresse, Namen und ein klares Foto. 

Link für Niedersachsen und Hintergrundinformationen: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderungen/weitere_aufgaben/anerkennung_von_assistenzhunden/anerkennung-von-assistenzhunden-219880.html

Weitere Infos zum Führhund

Blindenführhund bei der Arbeit

Der Blindenführhund ist nicht nur ein treuer Begleiter für den blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen sondern auch im Sinne des Gesetzes ein anerkanntes Hilfsmittel.

Bevor sich eine interessierte blinde oder hochgradig sehbehinderte Person für einen Blindenführhund entscheidet, sollte sie sich darüber im Klaren sein, welcher Aufwand auf sie zukommt. Einen Blindenführhund kann man nicht wie einen Langstock in die Ecke stellen. Der Hund hat seine tierischen Bedürfnisse, möchte im Geschirr, an der Leine oder dem Freilauf mit Artgenossen ausgiebig spielen. Dies ist sehr wichtig für das Sozialverhalten des Hundes. Der Hund muss bei Wind und Wetter ausgeführt werden. Die tägliche Fellpflege gehört auch dazu. Diese steigert die Bindung zum Hund. Selbst im Haus oder der Wohnung möchte der Hund mit seinem Menschen spielen. Dies erhöht ebenfalls die Bindung und das Zusammengehörigkeitsgefühl als Team.

Wichtig zu wissen ist, dass es in Deutschland cirka 40 Blindenführhundschulen gibt, die dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband bekannt sind. Der Arbeitskreis darf von diesen Schulen weder eine empfehlen noch von einer abraten. Mein Tipp ist, sich mit den Inhabern von Blindenführhundschulen zu unterhalten. Sich vor zu informieren und dann mit einem Bauchgefühl zu entscheiden. Aus Sicht der Mitglieder des Arbeitskreises ist anzuraten, dass man sich mindestens drei Schulen ansehen sollte, um dann für sich eine Entscheidung zu treffen. Erst dann sollte man einen Kostenvoranschlag anfordern. Diesen reicht man dann zusammen mit einer augenärztlichen Verordnung bei seinem Kostenträger ein. In der Regel wird, bevor der Blindenführhund bewilligt wird, der medizinische Dienst beauftragt, sich das häusliche Umfeld und die Mobilität des Antragsstellers anzusehen. Bei einem ablehnenden Bescheid durch den Kostenträger, sollte immer Widerspruch eingelegt werden.

Am wichtigsten ist es für das gute Funktionieren eines Gespannes in der Öffentlichkeit, dass die blinde oder hochgradig sehbehinderte Person ihrem Blindenführhund im Führgeschirr im öffentlichen Straßenverkehr absolut vertraut.

Was kann der Blindenführhund?

Der Blindenführhund führt den blinden- oder hochgradig sehbehinderten Menschen überall dort hin, wo sein Halter möchte. Dabei achtet er während des Führens auf Boden- und Höhenhindernisse, Auslagen und sonstige Hindernisse aller Art. Bei Baustellen beispielsweise führt der Blindenführhund seinen Menschen sicher an dieser vorbei, indem er die Baustelle am Bauzaun oder Flatterband umläuft. Mittels verschiedener Hörzeichen wie zum Beispiel „Such Eingang“, „Such Treppe“, „Such Lift“ oder „Such Box“ (Briefkasten), bringt der Blindenführhund seinen Menschen zu dem jeweils durch das Hörzeichen angegebenen Ort, Gegenstand (Ampel, Zebrastreifen, Haltestelle und so weiter). Der Blindenführhund bekommt in seiner Ausbildung circa dreißig Hörzeichen beigebracht, die später bei seinem Menschen individuell ausgebaut werden können.

Im Gegensatz zum Langstock bringt der Blindenführhund den blinden- oder hochgradigen Sehbehinderten dort direkt hin, wo er hin will. Beim Langstock muss sich der Blinde oder hochgradig Sehbehinderte das anzusteuernde Ziel durch Ertasten oder Pendelbewegungen mit dem Langstockes selbst erarbeiten, was natürlich bei einer sehr stark ausgeprägten Geräuschkulisse sehr schwer ist. Hinzu kommt eine sehr hohe Konzentration. Der Langstock kann einen blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen nicht vor unterlaufbaren Seiten- und Höhenhindernissen schützen. Um hier einen Kopfschutz zu bekommen, muss der blinde oder hochgradig sehbehinderte Mensch die jeweils andere Hand, die er frei hat, ständig schützend vor den Kopf halten. Selbst ein Sensorlangstock kann nicht einwandfrei vor solchen unterlaufbaren Seiten- und Höhenhindernissen schützen.

Welche Hunderassen werden ausgebildet?

In der Regel werden meistens Labradore, Schäferhunde, Golden Retriever oder Pudel als Blindenführhunde ausgebildet. In jedem Fall müssen sie laut Qualitätskriterien über eine bestimmte Größe verfügen. Des Weiteren hat der Hund, bis er zur Ausbildung kommt, eine Vielzahl von Hürden und gesundheitlichen Prüfungen zu bestehen.

Die Ausbildung des Blindenführhundes

Die meisten Blindenführhundschulen kaufen Welpen von Züchtern. In seltenen Fällen gibt es aber auch Führhundschulen, die ihre Hunde selber züchten. Beim Ankauf der Welpen werden diese zwischen der achten und zehnten Lebenswoche von ihrer Mutter getrennt. Die Welpen gehen dann zur Aufzucht in so genannte Patenfamilien der Führhundschule.

Zwischen dem zwölften und fünfzehnten Lebensmonat kommen die Junghunde in die Führhundschule. Dort wird zunächst eine Tauglichkeitsuntersuchung durch einen Tierarzt vorgenommen. Wird die Tauglichkeit zum Blindenführhund bescheinigt, beginnt die eigentliche Ausbildung. Die Ausbildungslänge beträgt circa sechs bis zehn Monate. Ist die Ausbildung abgeschlossen, wird nochmals eine Abgangsuntersuchung beim Tierarzt der Führhundschule vorgenommen. Alle Blindenführhunde werden vor der Abgabe an die zukünftigen Halter kastriert.

Es erfolgt in der Regel zuerst ein zweiwöchiger Einweisungslehrgang am Standort der Führhundschule. Anschließend kommt es zum Einweisungslehrgang für circa eine Woche am Wohnort des Blindenführhundhalters. Danach wird eine Gespannprüfung abgelegt. Diese ist durch einen unabhängigen Gespannprüfer, der von dem Kostenträger beauftragt wird, abzunehmen. Es gibt Kostenträger, die nach einem halben Jahr eine weitere Gespannprüfung abnehmen lassen. Niemand braucht davor Angst zu haben. Selbst wenn sie negativ ausfällt, wird dem Halter der Blindenführhund nicht wieder weggenommen. Es handelt sich dabei nur um eine Momentaufnahme. Wenn etwas nicht klappt, ist die Blindenführhundschule in der Pflicht, den Führfehler abzustellen. Danach wird der Teil erneut nachgeprüft. Zu dem gibt es ja auch eine zweijährige Gewährleistungspflicht.

Gerda Mittag

Bild eines Labradors der auf die Ampeltaste drückt

„Hier „bedient“ der Labrador die Taste der Akkustikampel“

Zugang mit Blindenführhund in Lebensmittelgeschäfte, Gesundheitseinrichtungen, zu Kulturveranstaltungen und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens

Leider kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten, wenn blinde oder sehbehinderte Menschen in Begleitung ihres Führhundes ein Restaurant, ein Lebensmittelgeschäft, eine Arztpraxis oder ein Konzerthaus betreten wollen.

Den Entscheidungsträgern, die den Zutritt verwehren, sind folgende Fakten zumeist nicht bekannt:

Blindenführhunde sind medizinische Hilfsmittel
Blindenführhunde erkennt man am weißen Führgeschirr, sie sind nach §33 des Sozialgesetzbuchs, fünftes Buch, als medizinisches Hilfsmittel anerkannt, vergleichbar mit einem weißen Langstock bzw. einem Rollstuhl. (Produktgruppe 99 des Hilfsmittelkatalogs https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/untergruppeAnzeigen_input.action?untergruppeId=756)

Führhunde machen ihre Halter weitestgehend unabhängig von fremder Hilfe und ermöglichen ihnen ein selbstbestimmtes Leben.

Vor einer Versorgung mit einem Führhund zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird eingehend durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft, ob der Antragsteller in der Lage ist, die Verantwortung für das Tier zu übernehmen. Dazu gehört u.a. die Aufsichtspflicht. Sollte diese verletzt werden, ist eine Wiederversorgung zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Daher ist es Blindenführhundhalterinnen und -haltern nicht möglich, den Hund unbeaufsichtigt vor der Tür oder gar an einer Straße abzulegen.

Teilhabe und Barrierefreiheit
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 stellt ein generelles Verbot der Mitnahme eines Blindenführhundes in aller Regel eine unzulässige Diskriminierung im Sinne von §§ 3 Abs. 2, 19 AGG dar. Dies gilt ungeachtet eines generellen Verbotes zur Mitnahme von Hunden und auch ungeachtet der Regelungen zum Hausrecht. http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

Beachten Sie dazu bitte auch die Ausführungen zur Barrierefreiheit in Artikel 9 im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention – BRK). Dort heißt es, dass die zu ergreifenden Maßnahmen, Barrierefreiheit herzustellen, sowohl menschliche als auch tierische Assistenz einschließen (Absatz e).

http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile

Keine (Hygiene-)Risiken durch Führhunde:
Führhunde haben ein freundliches Wesen und werden regelmäßig tierärztlich betreut (Impfungen, Parasitenbehandlung etc.)

Hygienevorschriften im Lebensmittelbereich:
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 05. August 1997 wurde durch das Inkrafttreten des sogenannten „EU-Hygienepakets“ abgelöst. Danach besteht kein Verbot für das Führen von Blindenführhunden in Verkaufsräumen von Lebensmittelunternehmen.

Dazu ist dem DBSV auf eine Anfrage am 10.11.1999 an das Bundesministerium für Gesundheit u.a. folgendes mitgeteilt worden: „...Damals stellte jedoch die Begründung zur Lebensmittelhygiene-Verordnung (Bundesrats-Drucksache 332/97) klar, dass grundsätzlich beim Mitführen von Blindenführhunden durch Blinde keine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel vorliege.“

Es bestehen also keine Einwände, Blindenführhunden in den dem Publikum zugänglichen Teil von Verkaufsräumen Zutritt zu gewähren. Damals wie heute ist es möglich, Lebensmittel unter hygienisch nicht zu beanstandenden Umständen in Verkehr zu bringen und gleichzeitig Blindenführhunden den Zutritt zu den Verkaufsräumen zu gestatten.Hygienevorschriften im Gesundheitswesen:

Bereits 1996 attestierte Prof. Henning Rüden vom Hygieneinstitut der Freien Universität Berlin Führhundhalterinnen und Führhundhaltern Zutritt in Arztpraxen und Krankenhäusern. In seiner Stellungnahme vertritt er die Auffassung, dass bei Beachtung einiger Empfehlungen ein Verbot von Blindenführhunden in Praxis- und Krankenhausräumen aus infektionspräventiven Gründen nicht gerechtfertigt ist - zumal ein solches Verbot die Bewegungsfreiheit blinder Menschen deutlich limitieren würde.

Für eine Mitnahme gelten dem Hygieneexperten zufolge im Wesentlichen diese Voraussetzungen:

  • Der Hund muss ein speziell ausgebildeter Führhund und als solcher mit dem Führgeschirr gekennzeichnet sein. -
  •  Er darf nicht krank, verletzt oder von Parasiten befallen sein.
  •  Personal und Patienten dürfen den Hund weder streicheln noch mit ihm spielen.
  • Bei einem Besuch im Krankenhaus befindet sich der Patient nicht auf einer Intensiv- oder Isolierstation.
  •  Er und seine Mitpatienten haben keine Hundephobie oder -allergie.

Auf eine Anfrage des Arbeitskreises der Führhundhalterinnen und -halter im DBSV schlossen sich die Bayerische Kassenärztliche Vereinigung, die bayerische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen Professor Rüdens Auffassung an. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft richtete darüber hinaus ein Rundschreiben an alle Mitgliedsverbände, das ebenfalls die Meinung von Professor Rüden wiederspiegelt: http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/43/aid/9114

Supermarktketten, bei denen freier Zutritt mit Führhund von der Unternehmensleitung garantiert ist (alphabetisch geordnet):
Auf eine Anfrage des Arbeitskreises der Führhundhalterinnen und -halter im DBSV antworteten die folgenden Unternehmen positiv auf die Anfrage, ob Führhundhalterinnen und Führhundhalter mit ihren tierischen Assistenten Zugang in die Verkaufsfilialen haben:

Aldi-Süd
mail(at)aldi-sued.de

Alnatura GmbH
www.alnatura.de

Denns
www.denns-biomarkt.de

dm-drogerie markt GmbH + Co. KG
gebührenfreien Rufnummer 0800 3658633 oder www.facebook.com/dm.Deutschland.

EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG
kann aufgrund des Unternehmenskonzept (genossenschaftlich geprägter EDEKA-Verbund) den Zutritt nicht garantieren, setzt sich aber bei Schwierigkeiten in Filialen gerne ein, den Einkauf barrierefrei zu gestalten. www.edeka.de Telefon: 040 - 6377 - 2777

Kaufland -
hat einen Eintrag in seine Hausordnung aufgenommen service(at)kaufland.de

Lidl –
hat einen Eintrag auf seiner Homepage: http://www.lidl.de/de/Unsere-Serviceleistungen

Netto -
hat einen Eintrag auf seiner Homepage: http://www.netto-online.de/Gesellschaft-Kunden-mit-Behinderung.chtm

Penny –
hat einen Eintrag auf seiner Homepage: http://www.penny.de/service/faq/

Rossmann GmbH
service(at)rossmann.de Hier die Original-Email zum Runterladen als word und als pdf

tegut… gute Lebensmittel
http://www.tegut.com
http://www.facebook.com/tegut
http://www.twitter.com/tegut WASGAU Einzelhandels GmbH
http://www.wasgau-ag.de

Wurst-König GmbH & Co.
http://www.wurst-koenig.de
Hat die Mitarbeiter/-innen in den Filialen angewiesen, den Zutritt mit Führhund zu ermöglichen.

 

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