Hör- / Sehbehinderte
Gesprächskreis für Menschen mit Hör- und Sehbehinderung
Ansprechpartnerin: Anette Paul, Telefon: 04 21 - 24 40 16 – 11, E-Mail: beratung[at]bsvb.org
Unsere Beratungsstelle bietet einen Gesprächskreis für hörsehbehinderte Menschen an. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind bisher ein kleiner Kreis von Betroffenen, der durch unsere Beratungsstelle begleitet und durch eine sehr kompetente und langjährig erfahrene hörbehinderte Teilnehmerin ergänzt und unterstützt wird. Es geht häufig um die Ausstattung mit Hörgeräten, aber auch für alle anderen Themen aus dem Kreis der Betroffenen sind wir offen. Sogar einen Ausflug mit zwei Übernachtungen haben wir unternommen, um einen intensiveren Erfahrungsaustausch den Alltag betreffend möglich zu machen.
Der Gesprächskreis trifft sich im
Gruppenraum des
Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V.
Schwachhauser Heerstr. 266
28359 Bremen
Merkzeichen Taubblind
Endlich ist es so weit, dass das Merkzeichen tbl für Taubblindheit im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden kann. Wir möchten allen, die davon betroffen sein könnten, Mut machen, es zu beantragen.
Die Voraussetzungen dafür sind, wenn im Ausweis 100 GdB wegen der Seheinschränkung und 70 GdB wegen der Höreinschränkung eingetragen sind.
Die Seheinschränkung wird mit den entsprechenden Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen gemessen, die Höreinschränkung ohne Hörgeräte. Das Merkzeichen tbl kann wichtig sein, wenn eine Assistenz bei Alltagsverrichtungen oder spezielle Hilfsmittel benötigt werden und beantragt werden sollen.
Das Merkzeichen tbl ermöglicht die komplette Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr.